Freitag, 22. Juni 2012

Willkürliche Aufnahmeprozeduren beim Master

Marian Schäfer berichtet in "Master Willkür" (auf Spiegel Online) über einen Fall, in dem sich ein Studierender mit seiner Abschlussnote 1,5 für den Master-Studiengang "Politikmanagement" an der Universität Duisburg-Essen bewarb, abgelehnt wurde, dann klagte und letztlich vorm Oberverwaltungsgericht in allen Punkten Recht bekam.
"Die Richter prangerten vor allem das intransparente Verfahren und das Fehlen objektiv überprüfbarer Kriterien bei der Eignungsprüfung an" (Quelle: SPON).
Aber nicht nur die mangelnde Intransparenz, sondern auch die (Zitat) "unangemessen hohe Zugangshürde" in Form der Note 1,5 wurde bemängelt. Einzelne Verantwortliche mögen da Gift und Galles spucken und vor einer "Verrechtlichung" des Master-Studiums warnen, aber das lenkt vom eigentlichen Problem nur ab:
"Der Jurist vermutet, die willkürliche Auswahl habe System: 'Die wollen sich ihre Leute selber aussuchen und nicht selten die eigenen Studenten behalten und bevorzugen'" (Quelle: SPON).
Der Punkt ist, dass es bisweilen offenbar keine Orientierung gibt und die Auswahl willkürlich geschieht. Insofern ist das Urteil gut und sollte dazu anhalten, sich noch einmal mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Erfordernissen vor Ort auseinanderzusetzen. Inwiefern es den Studierenden allerdings hilft, sich einzuklagen, das steht auf einem anderen Blatt: Es gibt im Studium zahlreiche andere Möglichkeiten, unbliebsame Studierende scheitern zu lassen - mensch sieht sich immer zwei Mal.

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